06202 87-154
nicole.holler@schwetzingen.de
Frau Nicole Holler

Anmeldung zur Hundesteuer

Seite 1 - Persönliche Angaben
Seite 2 - Angaben zum Hund
Seite 3 - Angaben zur Hundehaltung
Seite 4 - Steuerbefreiung
Wichtig!
  • Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
  • Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
  • Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 102 Euro. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204 Euro.
  • Für Kampfhunde wird ein erhöhter Steuersatz erhoben. Dieser beträgt für den ersten Kampfhund 600 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 1.020 Euro.
  • Eine Steuerbefreiung oder -vergünstigung ist ebenfalls aus unterschiedlichen Gründen möglich. Die Gründe und den Antrag finden Sie auf Seite 4 dieses Formulars.

 

Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Schwetzingen.
Diese finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung unter Stadtrechte Online im Bereich Finanzen: Gebühren, Steuern.

Persönliche Daten des Hundehalters
Angaben zum Hund

Bitte geben Sie einzeln alle Rassen an, die in Ihrem Mischling vereint sind. Nutzen Sie hierfür das Plus und Minus, um sich mehr oder weniger Felder anzeigen zu lassen.

Die gefährlichen bzw. Kampfhunde-Rassen sind in der Hundesteuersatzung der Stadt Schwetzingen genannt. Diese finden Sie hier unter "Finanzen: Gebühren, Steuern".

Angaben zur Hundehaltung
Angaben zur Steuerbefreiung

Ein Anspruch haben Sie z.B., wenn Sie den Hund aus einem Tierheim übernommen haben oder Leistungen nach SGB XII beziehen. Ebenfalls können Sie von der Steuer befreut werden, wenn Sie z.B. eine Schwerbehinderung/ Epilepsie/ Diabetes haben und den Hund zu Ihrer Hilfe dient, es sich um einen Rettungshund handelt oder der Hund ausschließlich zur Einnahmeerzielung dient.

Ihre Mitteilung

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch die Stadtverwaltung Schwetzingen zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen.

 

Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Stadt Schwetzingen  |  Hebelstraße 1  |  68723 Schwetzingen

06202 87-154
nicole.holler@schwetzingen.de

Homepage  |  Impressum  |  Datenschutz

all fields marked with a (*) are required and must be filled out