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Frau Doreen Suppe

Antrag auf eine Baumpatenschaft

Seite 1 - Persönliche Daten
Seite 2 - Daten zu Baumpatenschaft
Bitte Beachten!
  • Der Patenbaum benötigt mind. 100 Liter (etwa 10 große Gießkannen) pro Woche.
    Am besten ist es, wenn der Baum in den frühen Morgenstunden oder spät am Abend gegossen wird, da hier die Verdunstung niedriger ist.
  • Pro Person können Sie nur eine Baumpatenschaft übernehmen. Für jede weitere Person muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Alle Bäume, für die eine Patenschaft angeboten wird, sind bereits jetzt gekennzeichnet.

  • Bitte beachten Sie, dass es für jeden Baum nur einen Paten geben kann. Sollte es zu einem Baum mehrere Patenschaftsanfragen geben, werden diese nach Eingang der Anfragen vergeben.

  • Wenn Sie sich nicht mehr um den Baum kümmern können, z.B. wegen Umzug, oder die Patenschaft kündigen möchten, informieren Sie uns bitte hierüber per Mail.

  • Falls kein Baum in Ihrer Nähe verfügbar ist, werden im Herbst 2026 bzw. im Frühjahr 2027 erneut Patenschaften für weitere Bäume angeboten.

 

Als Dankeschön erhalten Sie von uns eine Gießkanne und sechs Stauden für Ihren eigenen Garten.

Ihre persönlichen Daten
Ihre Baumpatenschaft
Ihre Mitteilung

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch die Stadtverwaltung Schwetzingen zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen.

Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

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