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silke.barth@schwetzingen.de
Frau Silke Barth

Antrag auf eine Ehrenamtsmedaille

Seite 1 - Persönliche Daten
Seite 2 - Vorschlag für die Medaille
Seite 3 - Unterstützung des Vorschlags
Bitte Beachten!
  • Pro Jahr können maximal 10 Medaillen verliehen werden. Häufig geht eine größere Anzahl an Vorschlägen bei uns ein. Ein Vorschlag führt deshalb nicht automatisch zu einer Verleihung.
  • Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Gemeinderates, die Vorstandschaft der Interessensgemeinschaft Schwetzinger Vereine und die Verwaltung. Außerdem können auch aus der Zivilgesellschaft Vorschläge über die Mitglieder des Gemeinderates, die Vorstände der Interessensgemeinschaft Schwetzinger Vereine und die Verwaltung eingebracht werden.
  • Falls der Gemeinderat Ihren Vorschlag in diesem Jahr nicht auswählt, kann dieser im folgenden Jahr wieder von Ihnen eingereicht werden. Bitte behandeln Sie den Vorschlag aus diesen Gründen vertraulich.
  • Bitte senden Sie Ihren Vorschlag bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres ab.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Webseite zur Ehrenamtsmedaille.

Ihre persönlichen Daten

Ihr Vorschlag für die diesjährige Ehrenamtsmedaille der Stadt Schwetzingen
Begründung

Orientieren Sie sich dabei bitte an folgenden Fragen:

  • für welchen Verein/welche Organisation engagiert sich die von Ihnen vorgeschlagene Person?
    Seit wann (von/bis)? In welcher Funktion? Wie lautet die genaue Bezeichnung der Tätigkeit?
  • Inwiefern stärken die Aktivitäten des Vereins/der Organisation den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Schwetzingen?
    Nennen Sie gerne beispielhaft Aktivitäten und Projekte
  • Beschreiben Sie den besonderen persönlichen Einsatz: Wie hat sich die von Ihnen vorgeschlagene Person um das Gemeinwohl verdient gemacht?
Wer unterstützt Ihren Vorschlag?

Bitte nennen Sie die Kontaktdaten einer Unterstützerin/eines Unterstützers für Ihren Vorschlag.

Ihre Mitteilung

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch die Stadtverwaltung Schwetzingen zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen.

 

Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

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