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Einsicht in Bauakten/ Baulasten

Seite 1 - Persönliche Angaben
Seite 2 - Art und Objekt der Einsichtnahme

Bauakteneinsichtnahme (gem. § 29 LVwVfG) / Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. § 72 Abs. 4 LBO)

Hinweis
  • Das Baurechtsamt gewährt den Grundstückseigentümern oder ihren Bevollmächtigten, sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, Einsicht in die Bauakten und das Baulastenverzeichnis.
    Die Stadt Schwetzingen war noch nicht immer eigene Baurechtsbehörde. Möglicherweise kann es daher vorkommen, dass Altakten nicht im Stadtarchiv Schwetzingen sondern im Kreisarchiv im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hinterlegt sind.
  • Sollten Sie digital Einsicht nehmen wollen, müssen Sie im Verlauf des Antrags folgende Unterlagen zur Legitimation hochladen:
    • Eigentumsnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid, etc.)
    • ggfs. die Vollmacht des Eigentümers
  • Sofern eine persönliche Einsicht gewünscht ist, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit bzw. laden diese hier hoch:
    • Personalausweis/ Lichtbildausweis
    • Eigentumsnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist
    • ggfs. Vollmacht des Eigentümers
    Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Schwetzingen. Diese finden Sie auf unserer Homepage.
  • Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Barbeitungszeit bei ca. 1-2 Wochen liegt.
  • Sollten Sie zusätzlich ein Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen bei der Grundbucheinsichtsstelle Schwetzingen oder dem zuständigen Grundbuchamt über unsere Homepage beantragen.
    Wenn Sie ein Auszug aus dem Altlastenkataster benötigen, können Sie dies über unsere Homepage oder direkt bei Frau Langlotz vom Stadtbauamt der Stadt Schwetzingen beantragen.
  • Für Rückfragen zu Entwässerungsanträgen müssen Sie sich an das Tiefbauamt der Stadt Schwetzingen wenden.

Persönliche Angaben des Antragstellers

Der Eigentumsnachweis kann z.B. ein Grundbuchauszug, ein Kaufvertrag, oder ein Grundsteuerbescheid sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass der Nachweis nicht älter als 3 Monate sein darf!

Angaben zur Rechnungsadresse

Bitte verwenden Sie für die nachfolgenden Felder zur Rechnungsadresse die Adresse des Hauptsitzes der Firma, wenn dieser Antrag von einer Firma gestellt wird.

Bauakteneinsichtnahme (gem. § 29 LVwVfG) / Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. § 72 Abs. 4 LBO)

Objekt der Einsichtnahme
Art der Einsichtnahme
Bauakteneinsicht

Bitte überprüfen Sie vor der Eingabe die städtischen Öffnungszeiten.

Bei der bevorzugten Uhrzeit handelt es sich jedoch nicht um eine Terminreservierung, mehr um einen Terminwunsch. Der Termin inkl. geeigneter Uhrzeit wird Ihnen nach dem Eingang zugesendet.

Baulastenauskunft

Wenn Sie "In Original per Post" auswählen, erhalten Sie dennoch vorab die Einsicht digital per Mail.


Ihre Mitteilung

Wir benötigen die erfragten Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Sie stimmen der Datenverarbeitung durch die Stadtverwaltung Schwetzingen zu. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt; sie dienen ausschließlich dem genannten Zweck. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen.

Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

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